Sie waren einmal katholisch, sind aber aus der katholischen Kirche ausgetreten. Nun aber hat sich Ihre Sichtweise geändert und Sie möchten wieder in die katholische Kirche zurück. Wir freuen uns über Ihren Entschluss!
Nehmen Sie als Erstes mit einem Seelsorger Kontakt auf. Dies kann der Pfarrer Ihrer Gemeinde sein, in der Sie wohnen, oder auch ein Geistlicher Ihrer Wahl. Beim Gespräch mit dieser Person können die Gründe für Ihren Austritt zur Sprache kommen, müssen aber nicht. Das heißt, dass Sie sich nicht für Ihren Kirchenaustritt rechtfertigen müssen!
Sprechen Sie einen Priester direkt an oder kontaktieren Sie das Pfarrbüro, das Ihnen gern weiterhilft. Wenn Ihr Wunsch, wieder in die Kirche aufgenommen zu werden, deutlich artikuliert ist, sprechen Sie mit dem Priester das Glaubensbekenntnis (das dürfen Sie auch ablesen!), unterschreiben Ihren Entschluss und gehören so wieder der katholischen Kirche an.
Sobald Sie der Kirche wieder angehören, sind Sie verpflichtet, den Kirchenbeitrag zu zahlen. Für die Zeit, die Sie ausgetreten waren, müssen Sie jedoch keinen Kirchenbeitrag nachzahlen. Selbstverständlich muss (und kann) die Taufe nicht wiederholt werden, auch wenn Sie aus der Kirche ausgetreten waren. Das Gleiche gilt für die Firmung. Wenn Sie möchten, können auch andere Fragen des Glaubens im Gespräch Thema werden.
Andacht
1. Dez 2023, 17:30 Uhr
Hauskapelle im Pfarrheim
Rosenkranz
1. Dez 2023, 18:00 Uhr
Hauskapelle im Pfarrheim
Die erste Kirche in Hötting wurde 1286 erwähnt. 1687 wurde Hötting zur Kuratie und dann 1853 zur Pfarre erhoben.
"100 Jahre neue Höttinger Pfarrkirche" erstellt von Walter Schipflinger.
Erhältlich im Pfarrbüro
zum Preis von € 5,-.
Der Erlös kommt der Pfarre zugute.
Advent feiern heißt warten können; Warten ist eine Kunst die unsere ungeduldige Zeit vergessen hat. (...) Auf die größten, tiefsten, zartesten Dinge in der Welt müssen wir warten, da geht´s nicht im Sturm, sondern nach den göttlichen Gesetzen des Keinens und Wachsens und Werdens.
Dietrich Bonhoeffer