Anmeldung im Pfarramt - welches Pfarramt ist zuständig?

  • Ihr zuständiges Pfarramt ist wahlweise das Wohnpfarramt der Braut oder des Bräutigams, auch dann, wenn nicht in einer der beiden Pfarren geheiratet wird.
  • Wenn nur ein Partner katholisch ist, ist das Wohnpfarramt des katholischen Partners zuständig.
  • Bekenntnisverschiedene Paare erhalten in ihrem Pfarramt ausführliche Informationen.

Welche Dokumente sind erforderlich?

  • Geburtsurkunde von Braut und Bräutigam (bei nicht getauften Partnern)
  • Taufschein mit aktueller (nicht älter als 3 Monate)Taufscheinergänzung :
  • Das jeweilige Taufpfarramt von Braut und Bräutigam ergänzt den alten Taufschein mit weiteren Eintragungen (wie dem Firmungsvermerk, Ledigenstand...) oder stellt einen neuen Taufschein aus.
  • Bei einem gemeinsamen Kind bzw. gemeinsamen Kindern ist auch der Taufschein dieses Kindes bzw. dieser Kinder mitzubringen.
  • Meldezettel
  • Falls die Wohnadresse von Braut und Bräutigam im Wohnpfarramt nicht bekannt ist, ist der entsprechende Meldezettel vorzulegen.
  • den kirchlichen Trauungsschein der ersten Ehe
  • sowie die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten bzw. der früheren Ehegattin.
  • Röm.-kath. Christen haben die Möglichkeit, auch mit einer religionsverschiedenen Person nach röm.-kath. Ritus zu heiraten.
  • Dazu bedarf es eines Dispenses von der Religionsverschiedenheit durch den Ortsbischof. Diesen holt Ihr Wohnsitzpfarrer ein.
  • Im Zuge der Aufnahme des Trauungsprotokolls ist das Religionsbekenntnis von Braut und Bräutigam urkundlich nachzuweisen.
  • Brautpartner, die nicht katholisch getauft wurden und nie katholisch waren benötigen eine Taufbestätigung ihrer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft.
  • Für bekenntnisverschiedene Paare liegt in allen Pfarrämtern ein eigenes Informationsblatt auf.
  • Die Firmung ist nicht zwingend erforderlich für die kirchliche Trauung.
  • Die entsprechende Stelle im Kirchenrecht lautet: „Katholiken, die das Sakrament der Firmung noch nicht empfangen haben, sollen es noch vor der Zulassung zur Eheschließung empfangen, wenn dies ohne große Beschwernis geschehen kann." (Can. 1065 § 1)

 

Pfarre St. Nikolaus

Sankt-Nikolaus-Gasse 35, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 676 87307086
Bürozeiten:
Dienstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr - 10:00 Uhr
Donnerstag: 17:00 Uhr - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung


Volltextsuche

Hier finden Sie alles, was in unserer Pfarrgemeinde auf den ersten Blick verborgen ist.

Pfarre St. Nikolaus

powered by webEdition CMS